Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.1
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Schnell Textilpflege an den Kunden
erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und
andere Textilien (das Reinigungsgut), unabhängig davon, ob die Parteien eines
Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.

1.2
Die Schnell Textilpflege weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder
indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen
keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Schnell
Textilpflege dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
in vom Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen
von den AGB sind für die Schnell Textilpflege nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich erklärt wurden.


REINIGUNGSLEISTUNGEN
Das Reinigungsergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes
sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz sowie den für
die Reinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. Die Schnell Textilpflege
übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis. Die
Schnell Textilpflege weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt
werden etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das Personal in den
Ladengeschäften.


PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1
Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes
in der Preisliste bzw. durch die Mitarbeitenden der Schnell Textilpflege genannte Preis.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung.

3.2
Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig
festgestellten, unbestrittenen oder von der Schnell Textilpflege ausdrücklich
anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht auszuüben.


VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass die Schnell
Textilpflege die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt.


ANNAHME DER TEXTILIEN
5.1
Die Schnell Textilpflege ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen.
Die Schnell Textilpflege kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des
Reinigungsgutes ablehnen, wenn es für Die Schnell Textilpflege offensichtlich
erscheint, dass die von der Schnell Textilpflege verwendeten oder zur Verfügung
stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien
ungeeignet sind. Soweit die Schnell Textilpflege die Reinigung des Reinigungsguts
ablehnt, hat die Schnell Textilpflege das Reinigungsgut an den
Kunden zurückzugeben und einen schon bezahlten Preis zu erstatten.

5.2
Die Schnell Textilpflege ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die
Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine
fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende
Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und
Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung,
verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für
Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht
entsprechend gekennzeichnet ist oder die Schnell Textilpflege dies durch
fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
5.3

Kleidungsstücke und div. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen
ausgestattet ist, wird von der Schnell Textilpflege ohne jegliche Haftung bearbeitet, die
Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.

5.4
Bei der Annahme des Reinigungsguts erhält der Kunde von der Schnell Textilpflege
einen Beleg, der den Preis (soweit nicht aufgeschrieben, mindestens das aktuell
gültiger Preis auf der Preisliste) für die Reinigungsleistungen, das Annahmedatum
sowie die Identifikationsnummer des Reinigungsguts enthält (Reinigungsbeleg) und
bekommt ein Abholdatum mitgeteilt (das Abholdatum).


PFLICHTEN DER SCHNELL TEXTILPFLEGE
Die Schnell Textilpflege ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende
Reinigungsmethode auszuwählen, Maßgebend ist das Pflegezeichen vom Herstellen.
Die Schnell Textilpflege kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den
Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten
Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde den Mitarbeitenden der Schnell
Textilpflege anders lautende Anweisungen gibt.


PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1
Der Kunde hat der Schnell Textilpflege bei Annahme des Reinigungsguts durch die
Schnell Textilpflege auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes
sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu
beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.

7.2
Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch die
Schnell Textilpflege aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere
Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Kugelschreiber und Papier.


RÜCKGABE
8.1
Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden. Die Abholung des
Reinigungsguts erfolgt nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges / Abholschein. Kann
der Kunde den Reinigungsbeleg / Abholschein nicht vorlegen, ist die Schnell
Textilpflege nur dann zur Rückgabe des Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde
seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsgutes auf andere Weise nachweist.
Warenausgabe ist in diesen Fall nur möglich, wenn der Kunde unseren Mitarbeitenden
seinen Personalausweis vorlegt und den Empfang der Ware bestätigt.

8.2
Die Schnell Textilpflege kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des
Preises für die Reinigung verweigern.

8.3
Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und
eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten
unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach
Rückgabe.

8.4
Das Reinigungsgut muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt
werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird
das Reinigungsgut nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt,
liegt es im billigen Ermessen der Schnell Textilpflege soweit die Schnell
Textilpflege die Adresse des Kunden nicht bekannt ist das Reinigungsgut auf Kosten
des Kunden aufzubewahren, zu verkaufen, zu versteigern oder zu entsorgen.

8.5
Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des
Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut der
Schnell Textilpflege, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf
andere Weise behandelt wurde.


GEWÄHRLEISTUNG
9.1
Die Schnell Textilpflege gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit
der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die Schnell Textilpflege zur
Verfügung steht.

9.2
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Schnell Textilpflege dem
Kunden mitgeteilt hat, dass die Schnell Textilpflege das Reinigungsgut nicht reinigen
kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei
Entgegennahme des Reinigungsgutes durch unsere Mitarbeiter falsche oder
irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder
andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig
sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen
des Reinigungsgutes enthalten sind und die Schnell Textilpflege sich darauf verlassen
durfte.

9.3
Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor
der Reinigung durch die Schnell Textilpflege bereits Mängel aufwies, eine
ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke
besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.

9.4
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von
3 Monaten nach Rückgabe des Reinigungsgutes.


HAFTUNG
10.1
Die Haftung von der Schnell Textilpflege ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß,
Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen,
Reißverschlüssen, Gummibesatz, Krawatten, Polster oder anderen an dem
Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.

10.2
Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.2 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen
hat, ist die Haftung unseres Geschäftes für Schäden an oder Verlust dieser
Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese
Gegenstände an dem Eigentum von der Textilpflege Am Stern oder Dritten.


VERSCHIEDENES
11.1
Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.

11.2
Erfüllungsort ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes.

11.3
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später
aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich
eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt
mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die
rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Schnell Textilpflege und
der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten,
wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die
Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der
Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß
am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

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